Corona-Virus
(Informationsstand: 13.05.2022)
Liebe Eltern,
anliegend finden Sie zu Ihrer Information den aktualisierten Erlass des Sozialministeriums vom 12.05.2022 zum Regelbetrieb in Kitas und Horten.
Das ggf. erforderliche Testmaterial für Ihr Kind können wir Ihnen auch weiterhin zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 29.04.2022)
Liebe Eltern,
zu Ihrer Information finden Sie hier den Erlass des Sozialministeriums zum Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen vom 28.04.2022
Ich bitte insbesondere um Beachtung der (geänderten) Regelungen zur Durchführung von Corona-Schnelltests beim Auftreten von Corona-Infektionen bzw. -symptomen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 05.04.2022)
Liebe Eltern,
erfreulicherweise hat das Infektionsgeschehen zunehmend weniger Auswirkungen auf unseren Alltag.
Die gleichwohl auch weiterhin bestehenden Einschränkungen des Regelbetriebes in den Kindereinrichtungen bitte ich Sie dem aktuellen Erlass des Sozialministeriums zu entnehmen.
Leider sind wir zurzeit von teilweise erheblichen Personalausfällen betroffen. Ich gehe allerdings davon aus, dass wir – wie in der Vergangenheit – mit Ihrer Unterstützung auch diese Schwierigkeiten bewältigen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 28.02.2022)
Einschränkungen des Betreuungsangebotes im „Wirbelwind 1“
Liebe Eltern,
nachdem wir in der Vergangenheit eher vereinzelt von Corona-Infektionen der Erzieherinnen und Erzieher betroffen waren, haben wir nunmehr zahlreiche Personalausfälle zu beklagen. Zurzeit sind insgesamt 11 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im „Wirbelwind 1“ arbeitsunfähig erkrankt. Außerdem wurden heute bei fünf Kindern Corona-Infektionen festgestellt.
Ich bedauere, Ihnen daher mitteilen zu müssen, dass wir uns leider gezwungen sehen, das Betreuungsangebot in zeitlicher Hinsicht einzuschränken. Nur auf diese Weise können (Teil-)Schließungen von Gruppen vermieden und die Betreuung – wenn auch in eingeschränktem Umfang – aufrechterhalten werden. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.
Für einen Zeitraum von 2 Wochen, d.h. bis zum 11.03.2022, soll die Betreuungszeit am Nachmittag früher enden. Die Möglichkeiten zur Verkürzung der Betreuungszeiten werden dabei individuell mit Ihnen abgesprochen. Möglicherweise ist es für Sie auch unkompliziert möglich, Ihr Kind bereits nach dem Mittagessen abzuholen oder tageweise zu Hause zu betreuen. Selbstverständlich werden wir uns bemühen, Ihre beruflichen Verpflichtungen angemessen zu berücksichtigen.
Über die notwendigen Maßnahmen wurden die Elternvertreter des Kuratoriums und das Jugendamt informiert.
Verbunden mit der Bitte um Ihre Unterstützung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 18.02.2022)
Informationsschreiben des Sozialministeriums
Liebe Eltern,
zu Ihrer Information finden Sie hier das Schreiben des Sozialministeriums vom 17.02.2022 zur aktuellen Situation und den Regelungen in der Kindertagesbetreuung.
Auch wir sind von erheblichen Personalausfällen betroffen. Ich kann Ihnen gleichwohl versichern, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemüht sind, den Betrieb der Kindereinrichtungen ohne erhebliche Einschränkungen aufrechtzuerhalten.
Hierfür möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen herzlich bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 21.12.2021)
Sehr geehrte Eltern.
anliegend finden Sie zu Ihrer Information den Erlass des Sozialministeriums vom 20.12.2021.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 10.12.2021)
Sehr geehrte Eltern,
anliegend finden Sie das Schreiben des Sozialministeriums vom 09.12.2021 verbunden mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung der für die kommende Zeit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen.
Ich finde es im Übrigen richtig, den Kita-, Hort- und Schulbetrieb soweit wie möglich aufrecht zu erhalten und bitte um Ihre verständnisvolle Mitwirkung, damit dies auch so bleiben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 06.12.2021)
20.12. und 21.12. = unterrichtsfreie Tage
Sehr geehrte „Hort“-Eltern,
wir haben heute erfahren, dass der 20. und 21.12.2021 nicht als Ferien- sondern als unterrichtsfreie Tage behandelt werden.
An den Vormittagen wird daher soweit erforderlich eine Betreuung durch die Schule stattfinden, nachmittags ist der Hort geöffnet. Eine Ferienanmeldung ist – wie zuletzt erbeten – damit nicht (mehr) erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 24.11.2021)
Corona, früherer Ferienbeginn
Sehr geehrte Eltern,
um das Infektionsgeschehen einzudämmen, hat die Landesregierung beschlossen, den Beginn der Weihnachtsferien auf den 20.12.2021 vorzuziehen. Vor diesem Hintergrund ist eine Aktualisierung der Ferienanmeldung für Ihr Kind erforderlich; den „Ferienzettel“ erhalten Sie in der nächsten Woche.
Auch im Betreuungsalltag sind zum Schutz der Kinder und Mitarbeiter zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten erforderlich. Dies betrifft u.a. die Bringe- und Abholsituationen.
Weitergehende Einschränkungen des Betriebes der Kitas und Horte wurden zwar bisher nicht beschlossen oder angeordnet. Ich möchte Sie jedoch bitten, ernsthaft zu prüfen, ob Ihr Kind auch zu Hause betreut werden kann, alternative Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen oder die Betreuungszeiten verkürzt werden können.
Neben der Durchführung regelmäßiger Selbsttests bei Ihrem Kind würde nach meiner Einschätzung die Inanspruchnahme nur der wirklich notwendigen Betreuung dazu beitragen, den Betrieb der Kindereinrichtungen auch weiterhin aufrechterhalten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
Betrifft: Hort an Grundschule „An der Heide“ und Hort an der Grundschule „Geschwister Scholl“
Sehr geehrte Eltern,
die für die Ferienbetreuung angemeldeten Kinder erhalten bis zum Freitag (07.05.2021) Corona-Selbsttests.
Die Durchführung der Tests ist Ihnen freigestellt und nicht Voraussetzung für die Betreuung Ihres Kindes.
Ich möchte Sie gleichwohl bitten, die Testung Ihres Kindes (2 mal pro Woche) selbständig durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 04.05.2021)
Sehr geehrte Eltern,
demnächst erhalten Sie wieder Corona-Selbsttests für Ihre Kinder.
Das konkrete Produkt hat sich hierbei geändert.
Hier finden Sie die neue Gebrauchsanweisung sowie ein
Anleitungsvideo.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand: 27.04.2021 9.30 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
nach den Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes sollen Kitas und Horte geschlossen werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 165 überschreitet (Stand Dessau-Roßlau vom 27.04.2021: 156).
Für diesen – zurzeit noch nicht absehbaren – Fall finden Sie hier vorsorglich das Antragsformular für die Notbetreuung.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand: 23.04.2021 18.15 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
demnächst treten – vorerst bis zum 30.06.2021 – die Regelungen der sog. „Notbremse“ in Kraft. Damit ist auch die Wiedereinführung der Notbetreuung möglich.
Die Voraussetzungen für eine „Notbremsung“ in den Kitas und Horten liegen in Dessau-Roßlau zurzeit allerdings nicht vor. Der (eingeschränkte) Regelbetrieb wird unverändert aufrecht erhalten.
Die beigefügten (Empfehlungen des Bildungs- und Sozialministeriums) dienen daher lediglich der Information.
Sollte sich die Situation ändern, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand: 07.04.2021 16.00 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
die Corona-Schnelltests für Kinder sind heute bei uns eingetroffen.
Morgen, spätestens am Freitag werden wir Ihnen jeweils ein Test-Set (plus Gebrauchsinformationen) übergeben.
Wir möchten Sie bitten, hiermit Ihr Kind vor dem Beginn der nächsten Woche auf eine Corona-Infektion zu testen.
Die Tests sind natürlich freiwillig; wir werden die Ausgabe der Tests auch nicht dokumentieren oder Sie nach der Durchführung befragen.
Sollte allerdings ein Testergebnis positiv sein, dürfen Sie Ihr Kind selbstverständlich nicht in die Betreuung geben.
Bitte informieren Sie in diesem Fall das Gesundheitsamt (Telefon 0340 – 204 22 22, montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr).
In der nächsten Zeit erwarten wir weitere Lieferung der Schnelltests, sodass wir Sie dann für einen längeren Zeitraum versorgen können.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 19.03.2021 11.00Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass die Einrichtungen Kindertagesstätte „Sonnenköppchen“ und Hort an der Grundschule „Geschwister Scholl“ von einer Corona-Infektion betroffen sind.
Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes kann der Betrieb des Hortes unter besonderer Beachtung der Hygieneregeln, ansonsten aber unverändert aufrechterhalten werden.
Für die Kita „Sonnenköppchen“ sind hingegen Quarantänemaßnahmen erforderlich. So wurde für insgesamt 18 Kinder der Bärchen- und Zwergengruppe sowie 3 Mitarbeiterinnen der Kinderkrippe eine vorsorgliche häusliche Isolation bis einschließlich 31.03.2021 angeordnet.
In der Hoffnung, dass die nunmehr angelaufenen Impfungen der Mitarbeiter der Kindereinrichtungen zu einer Eindämmung des Infektionsgeschehens führen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
Betrifft Impfung Mitarbeiter
(Informationsstand 19.03.2021 07:30 Uhr)
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
nach der gestrigen Wiederfreigabe des Impfstoffes Astrazeneca findet der heutige Impftermin statt.
Beste Grüße
Oliver Gallasch
Betrifft Hort an der Grundschule „Geschwister Scholl“
Nur eingeschränkte Hortbetreuung möglich
(Informationsstand 05.03.2021 12.30 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
die Corona-Tests wurden bei den Kindern und Mitarbeiterinnen durchgeführt; Ergebnisse liegen uns allerdings noch nicht vor.
Am Montag, den 08.03., sowie am Dienstag, den 09.03., müssen die notwendigen Einschränkungen der Hortbetreuung (siehe unten) daher noch andauern.
Trotzdem ein schönes Wochenende.
Jan Geier
Geschäftsführer
Betrifft Hort an der Grundschule „Geschwister Scholl“
Nur eingeschränkte Hortbetreuung möglich
(Informationsstand 26.02.2021 14.00 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
an der Grundschule wurde die Corona-Infektion eines Kindes festgestellt.
Von der nachfolgenden Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes (bis einschließlich 09.03.2021) sind auch 4 unserer Hort-Mitarbeiterinnen betroffen.
Vor diesem Hintergrund kann eine Hortbetreuung in der Woche vom 01.03. bis 05.03.2021 wegen Personalmangels nur eingeschränkt erfolgen.
Es können lediglich die Klassenstufen 2 bis 4 betreut werden.
Die Nachmittagsbetreuung ist längstens bis 16.00 Uhr möglich.
Eine Unterstützung bei der Erledigung der Hausaufgaben kann nicht angeboten werden.
Es wird nach Möglichkeit darum gebeten, Ihre Kinder zu Hause zu betreuen.
Ob und wenn ja welche Betreuungsmöglichkeiten am 08. und 09.03.2021 bestehen, muss noch geklärt werden.
Mit der Bitte um Verständnis verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 24.02.2021 11.00 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes ist eine neuerliche, aktualisierte Gesundheitserklärung erforderlich. Dies muss vor Beginn der Betreuung einmalig eingereicht werden.
Das entsprechende Formular erhalten Sie in Ihrer Einrichtung oder zum Download hier
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 23.02.2021 8.00 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
der Beginn des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertagesstätten und Horten ab 01.03.2021 wurde nunmehr vom Ministerium bestätigt.
Wir gehen von einem relativen „Normalbetrieb“ unter Beachtung des jeweiligen Hygienekonzeptes aus.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 15.02.2021 11:00 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
nach der jüngsten Corona-Verordnung des Landes vom 12.02.2021 kann ab 1. März die Betreuung in Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb erfolgen.
Der konkrete Beginn und die genauen Umstände werden noch vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration festgelegt. Ich bitte insofern um Geduld, bis der entsprechende Erlass vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 11.02.2021 10.00 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
nach den Beschlussfassungen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.02.2021 wird der Lockdown bis zum 7. März 2021 verlängert.
Wir gehen zurzeit davon aus, dass schon vorher, d.h. ab dem 01.03.2021, eine schrittweise Wiederaufnahme des Regelbetriebs in den Kindereinrichtungen, Horten und Schulen erfolgt.
Näheres wird die Landesverordnung regeln, deren Veröffentlichung wir am Freitag erwarten.
Halten Sie durch und bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
Betrifft Mosigkauer Schlosskinder:
Liebe Eltern,
ich grüße Sie und hoffe, dass es Ihnen und Ihren Familien gut geht.
Da in der derzeitigen Situation die direkten persönlichen Gespräche sehr eingeschränkt sind und diese aber gerade jetzt sehr wichtig wären, wende ich mich mit diesem Schreiben an Sie.
Wir wissen, mit welchen Schwierigkeiten Sie in der doch langen Zeit der Notbetreuung konfrontiert werden. Wir danken Ihnen für das Verständnis und Ihre Ausdauer in dieser außergewöhnlichen Zeit.
Wir kennen die unterschiedlichen Ansichten über die für uns notwendigen Maßnahmen hinsichtlich der Hygieneordnung und die Handhabe der Bewilligung der Anträge.
Familien, die selbst oder deren Angehörigen oder Bekannten an Corona erkrankt sind, haben sicherlich eine andere Sicht auf die Dinge als Familien, die diese Erfahrung noch nicht machen mussten.
Ohne die Sache dramatisieren zu wollen, möchte ich dennoch nochmals darauf hinweisen, dass wir alle Möglichkeiten in Betracht ziehen müssen, Ihre Kinder, Ihre Familien und auch uns zu schützen.
Die Notbetreuung, mit allen Ihren Maßnahmen, ist auch für uns eine besondere Herausforderung.
Für uns sind die Regelungen des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 8.01.2021 bzw. die SARS-COV-2-EindV vom 22.01.2021 bindend.
Unsere derzeitige Auslastung beträgt über 70 %. Einfach zu hoch, um die Kriterien der Notbetreuung erfüllen zu können. Aus diesem Grund appelliere ich, dass Familien, denen es möglich ist, die Bringe-Zeiten auf den wirklich nötigen Bedarf reduzieren.
Wir möchten keinem Kind den Aufenthalt in unserer Einrichtung verwehren. Aber bitte denken sie daran, dass die Ansteckungsgefahr in unserem Bereich objektiv hoch ist.
Ich hoffe, sie verstehen unsere Sicht der Dinge und helfen uns, in der Pandemiezeit entsprechend den Anforderungen agieren zu können.
Wir hoffen, dass diese Zeit bald vorüber ist, und wir unsere geplanten Vorhaben, in welcher Form auch immer, gemeinsam mit Ihren Kindern und Ihnen erleben dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schumann
Bescheinigung über Einschränkung/Schließung der Kindesbetreuung zum downloaden.
(Informationsstand 20.01.2021 10.30 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
vor dem Hintergrund der gestrigen Beschlüsse zur Verlängerung der Corona-Eindämmungsmaßnahmen bis zum 14. Februar gehen wir von einer Fortsetzung der Schließung der Kindereinrichtungen bis zu diesem Zeitpunkt aus. Zur Ihrer Information finden Sie den Beschlusstext hier, die entsprechende Landesverordnung erwarten wir kurzfristig.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 15.01.2021 10.30 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass „Selbständige und Firmeninhaber/innen mit Angestellten“ einen Anspruch auf Notbetreuung haben können.
Den konkreten Wortlaut des Beschlusses des Pandemiestabes vom 13.01.2021 finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 12.01.2021 15.00 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
das Land hat mitgeteilt, dass Kostenbeiträge für die Kinder, die wegen der Schließung der Kindereinrichtungen im Monat Januar nicht betreut wurden, vom Land übernommen werden (siehe Pressemitteilung der Staatskanzlei). Kostenbeiträge sind daher nur von den Eltern zu bezahlen, denen eine Notbetreuung Ihres Kindes bewilligt wurde.
Wir möchten vor diesem Hintergrund wie folgt verfahren: Soweit wir den Kostenbeitrag per Lastschrift einziehen dürfen, nehmen wir keine Abbuchung vor. Eltern, die bereits überwiesen haben, erhalten zu gegebener Zeit eine Erstattung des gezahlten Kostenbeitrages. Ich bitte in diesem Fall von Rückbuchungen abzusehen, da hierdurch zusätzliche Kosten verursacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 07.01.2021 15.00 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
nach den zum jetzigen Zeitpunkt bekannten Informationen – eine neue Verordnung des Landes liegt uns leider noch nicht vor – wird die Schließung von Kitas und Horten bis zum 31.01.2021 verlängert.
Die Betreuung Ihres Kindes kann daher auch weiterhin nur erfolgen, wenn ein Anspruch auf Notbetreuung besteht. Die Voraussetzungen hierfür sind (bisher) in der 9. Corona-Landesverordnung (§11) vom 15.12.2020 geregelt.
Danach besteht ein Anspruch auf Notbetreuung, wenn ein Erziehungsberechtigter im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist („unentbehrliche Schlüsselperson“) und eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder flexible Arbeitszeiten nicht möglich sind (siehe hierzu auch das Antragsformular für die Notbetreuung).
Anträge auf Notbetreuung (ab dem 11.01.) können ab sofort gestellt werden; bereits vorliegende bzw. genehmigte Anträge müssen nicht neu eingereicht werden.
Dabei gehe ich zurzeit davon aus, dass alle genehmigten Notbetreuungen auch weiterhin Bestand haben. Eine abschließende Entscheidung ist allerdings erst bei Vorliegen der ab dem 11.01.2021 geltenden Regelungen möglich.
Trotz aller aktuellen Schwierigkeiten wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie einen guten Start in´s neue Jahr.
Bleiben Sie gesund!
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 18.12.2020 18:00 Uhr)
Erlass Notbetreuung vom 18.12.2020
Hygieneempfehlungen vom 18.12.2020
(Informationsstand 16.12.2020 14:30 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
anbei die 9. Corona-Landesverordnung (§11) vom 15.12.2020 und den Elternbrief des Sozialministeriums vom 15.12.2020 als Download.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Gallasch
(Informationsstand 16.12.2020 9.00 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
nunmehr liegt das Antragsformular für die Notbetreuung vor (zum Download hier).
Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Vordruck so bald wie möglich in Ihrer Kindereinrichtung ein.
Eine Betreuung Ihres Kindes kann ab Montag, 21.12.2020, nur dann erfolgen, wenn zuvor der Anspruch auf Notbetreuung bestätigt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 15.12.2020 9.30 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
nunmehr haben uns erste Informationen zur Notbetreuung erreicht. In der Pressemitteilung der Staatskanzlei heißt es hierzu:
„Kitas bieten Notbetreuung an. Für die Tage von Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zum Ende dieser Woche gilt eine Übergangsphase. Hier können alle Eltern für ihre Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es sich familiär nicht anders regeln lässt. Besondere Nachweise sind für diese Tage nicht erforderlich. Ab Montag, 21. Dezember 2020, gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung ist dafür notwendig.“
Weitere Hinweise zur Verfahrensweise leiten wir bei Erhalt an Sie weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 14.12.2020 12.00 Uhr)
Schließung der Kindertageseinrichtungen vom 04.01. bis 08.01.2021
Notfallbetreuung
Sehr geehrte Eltern,
wie bereits vorab informiert, haben wir uns entschieden, die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Behindertenverbandes Dessau e.V. in der Zeit vom 04.01.2021 bis 08.01.2021 zu schließen.
In diesem Zeitraum bieten wir eine Notbetreuung an, wenn Sie arbeiten müssen.
Zu den Einzelheiten erlaube ich mir, auf den anliegenden Elternbrief und den beigefügten Vordruck zu verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 14.12.2020 10.00 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
wie Sie vermutlich schon aus anderen Quellen erfahren haben, wurde am Sonntag – neben weiteren Einschränkungen – die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen für die Zeit vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 beschlossen (Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13.12.2020). Gleichzeitig soll eine Notbetreuung angeboten werden.
Leider liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Informationen darüber vor, wie sich diese Notbetreuung (bis Weihnachten) gestalten soll. Ich kann Sie daher zunächst lediglich bitten, sich auf Einschränkungen der Betreuung einzustellen und Vorsorge für den Fall zu treffen, dass Ihr Kind die Kita oder den Hort nicht besuchen kann.
Für die Zeit vom 04.01. bis 08.01.2021 befinden wir uns in Abstimmung mit Ihrem Elternkuratorium, eine Betreuung nur noch dann anzubieten, wenn für beide Eltern/Sorgeberechtigte der schriftliche Nachweis erbracht wird, dass sie ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen müssen. Sollte diese Beschlussfassung wie von uns vorgesehen erfolgen, werden wir Sie umgehend informieren.
Auch sonst bemühen wir uns selbstverständlich, Sie auf dem Laufenden zu halten.
Mit der Bitte um Verständnis für die geplanten Maßnahmen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 13.12.2020 15.00 Uhr)
Sehr geehrter Eltern,
die Bundesregierung hat am 13.12.2020 den Lockdown für alle Bundesländer, ab den 16.12.2020, beschlossen. Betroffen sind unter anderem Schulen, Horte und Kitas. Hinweise zur Notbetreuung werden am Montag den 14.12.2020 bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Gallasch
Sehr geehrte Eltern,
als Download die Mitteilung des Ministeriums zum Regelbetrieb in Kitas des Landes Sachsen-Anhalt über den Jahreswechsel und die Testung des Personals in Kitas und Schulen zu Ihrer Information und Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Gallasch
(Informationsstand 11.12.2020 13.00 Uhr)
Betrifft: Kita „Wirbelwind 1“ und Kita „Wirbelwind 2“
Sehr geehrte Eltern,
bei zwei weiteren Mitarbeiterinnen der Kita „Wirbelwind 1“ wurden Corona-Infektionen festgestellt. Daher stehen bis einschließlich Dienstag, 15.12.2020, mindestens 13 pädagogische Mitarbeiter wegen Quarantäneanordnungen nicht zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund kann auch weiterhin nur eine eingeschränkte Notbetreuung aufrechterhalten werden. Wir hoffen, dass keine weiteren Fälle hinzukommen, sodass ab Mittwoch, 16.12.2020, wieder ein „Normalbetrieb“ stattfinden kann.
Ich bitte um Verständnis, wenn Sie persönlich von den reduzierten Betreuungsmöglichkeiten betroffen sein sollten.
Im „Wirbelwind 2“ erwarten wir am Montag, 14.12.2020, die „Rückkehrer aus der Quarantäne“. Ein regulärer Betrieb sollte hier weitestgehend möglich sein.
Gleichwohl möchten wir alle Eltern bitten, die Möglichkeiten einer häuslichen Betreuung zu prüfen und ggf. zu realisieren. Dies würde die auch weiterhin angespannte Personalsituation entlasten.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 08.12.2020 11:15 Uhr)
Betrifft: Kita „Wirbelwind 1“ und Kita „Wirbelwind 2“
Sehr geehrte Eltern,
im Zuge der Corona-Infektion einer Mitarbeiterin der Kita „Wirbelwind 1“ haben wir (zunächst intern) die Kontaktpersonen ermittelt und vorsorglich freigestellt. Gleichzeitig wurde das Gesundheitsamt informiert.
Wir gehen davon aus, dass spätestens am Donnerstag, 10.12.2020, Tests durchgeführt werden, deren Ergebnisse wir am Freitag erwarten.
Die vorsorglichen Freistellungen betreffen insgesamt 21 Mitarbeiter. Daher kann in den Kitas „Wirbelwind 1“ und „Wirbelwind 2“ aus personellen Gründen nur eine eingeschränkte Betreuung erfolgen.
Ich habe meine Kollegen gebeten, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und abzusprechen, ob Sie Ihr Kind zu Hause betreuen können. Dies betrifft insbesondere die Eltern, die nicht zur Arbeit müssen.
Sobald wir nähere Informationen haben, etwa in Bezug auf weitergehende Quarantänemaßnahmen, werden wir Sie informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 08.12.2020 09:00 Uhr)
Betrifft: Kita „Wirbelwind 1“
Sehr geehrte Eltern,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass eine Mitarbeiterin der Einrichtung „Wirbelwind I“ positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Über die Maßnahmen des Gesundheitsamtes werden wir Sie umgehend informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Gallasch
(Informationsstand 04.12.2020)
Betrifft: Kita „Mosigkauer Schloßkinder“
Sehr geehrte Eltern,
die Kita wird am 07.12.2020 – mit den mitgeteilten Einschränkungen – wieder öffnen.
Vor dem Hintergrund der Umstände (Personalsituation, Corona-Fälle) möchte ich Sie gleichwohl bitten zu prüfen, ob Ihnen alternative Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind zur Verfügung stehen.
Außerdem bitte ich um Beachtung des aktualisierten Hygienekonzepts, das u.a. eine Übergabe des Kindes an den Außentüren vorsieht (Krippenkinder – Haupteingang, Kindergartenkinder – Seiteneingang Verbinder).
Lassen Sie uns gemeinsam die Zeit bis zu den Feiertagen so gut wie möglich bewältigen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 01.12.2020)
Betrifft: Kita „Mosigkauer Schloßkinder“
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der Umstände ist die Personalsituation in der Kita äußerst angespannt. Einige Mitarbeiter befinden sich noch in Quarantäne bzw. im Krankenstand.
Außerdem möchten wir – zumindest vorübergehend – wieder eine strenge Trennung der Gruppen ab dem Beginn der täglichen Öffnungszeit praktizieren.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir die Kita – vorerst für den Zeitraum vom 07.12. bis 11.12.2020 – nur (von 6.00 Uhr) bis 15.00 Uhr öffnen können.
Diese Verfahrensweise ist mit Ihrem Elternkuratorium abgestimmt. Bitte sorgen Sie für eine rechtzeitige Abholung Ihres Kindes.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 26.11.2020 15:30 Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
die Qurantäne für die Klassenstufen 3 und 4 wurde durch das Gesundheitsamt wieder aufgehoben!
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 26.11.2020)
Sehr geehrte Eltern,
ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, dass eine weitere Corona-Infektion bei einer Mitarbeiterin des Hortes an der Grundschule „An der Heide“ (Kochstedt) festgestellt wurde.
Das Gesundheitsamt hat daraufhin – nunmehr auch für die Klassenstufen 3 und 4 – eine Quarantäne bis einschließlich Dienstag, 08.12.2020, angeordnet. Die Hortbetreuung Ihres Kindes kann daher vorübergehend nicht erfolgen.
Nach jetzigem Kenntnisstand gehe ich davon aus, dass der Hort ab Montag, 07.12.2020, dann zunächst für die Betreuung der Klassenstufen 1 und 2 (Klassenstufen 3 und 4 voraussichtlich ab 09.12.2020), wieder öffnet.
Jan Geier
Geschäftsführer
(Informationsstand 24.11.2020)
Sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass eine weitere Mitarbeiterin der Kita „Mosigkauer Schlosskinder“ positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.
Die Kollegin war ausschließlich in der Kita „Mosigkauer Schloßkinder“ tätig.
Jan Geier
Geschäftsführer
Kita Mosigkauer Schloßkinder geschlossen
Hort Kochstedt in Teil-Quarantäne
(Informationsstand 23.11.2020)
Sehr geehrte Eltern,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass eine Mitarbeiterin des Hortes an der Grundschule „An der Heide“ positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.
Die Kollegin war zum maßgeblichen Zeitpunkt auch in der Kita „Mosigkauer Schloßkinder“ tätig.
Diesen Sachverhalt haben wir dem Dessauer Gesundheitsamt mitgeteilt, welches daraufhin folgende Entscheidungen getroffen hat.
Für die Kinder und Mitarbeiter der Kita „Mosigkauer Schloßkinder“ wird eine Quarantäne bis einschließlich Freitag, 04.12.2020, angeordnet. Die Kita bleibt daher ab sofort bis zu diesem Zeitpunkt geschlossen.
Für den Hort an der Grundschule „An der Heide“ wurde eine Quarantäne für die Kinder der ersten und zweiten Klassen verhängt. Diese gilt für den gleichen Zeitraum, d.h. bis einschließlich 04.12.2020.
Für die 3. und 4. Klassen bleibt der Hort hingegen geöffnet. Wir werden insoweit einen Notbetrieb organisieren.
Sollten bei Ihnen oder Ihren Kindern Corona-Symptome auftreten, wenden Sie sich bitte unter 0340 – 204 22 22 an das Gesundheitsamt.
Ich bedauere, die mit den Einrichtungsschließungen verbundenen Belastungen und verbleibe
mit den besten Wünsche für die Gesundheit Ihrer Familie
Jan Geier
Geschäftsführer
Elternmitteilung – Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration vom 09.11.2020
8. Corona-Verordnung vom 30.10.2020
Hygienekonzept vom 09.11.2020
(Informationsstand 12.11.2020)
Liebe Eltern,
auch weiterhin muss die Betreuung Ihres Kindes unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie stattfinden. Die hiermit verbundenen Regeln und Einschränkungen ergeben sich im Wesentlichen aus den Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen (erlassen am 09.11.2020 vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration), die in unseren Einrichtungen zu beachten sind. Unter anderem besteht die Verpflichtung, dass Eltern und Dritte beim Aufenthalt in Krippe, Kindergarten und Hort den Mund-Nase-Schutz tragen. Bei Neuaufnahmen ist auch weiterhin die Gesundheitserklärung erforderlich zum Download hier.
Bislang waren wir – sehr wahrscheinlich auch wegen der praktizierten Vorsichtsmaßnahmen – kaum von Infektionen betroffen. Ich wünsche uns allen und bitte insofern um Ihre Unterstützung, dass dies auch so bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Geier
Geschäftsführer